Jeder Mensch bildet sich.
Das Leben bildet.
Die Schule ist Leben.

H. v. Hentig

Jedes Kind, unabhängig von seiner Begabung oder Behinderung, hat
Bedürfnisse und Rechte. Auf diese Rechte verweist die Deklaration
der Menschenrechte und der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen.

Für die Arbeit in einer Heilpädagogischen Schule stehen im Vordergrund:

  • das Recht auf Erziehung und Bildung
  • das Recht auf Zuwendungen, Geborgenheit und Anerkennung
  • Jedes Kind, auch das schwerstbehinderte, ist in seiner Individualität
    und Ganzheit eine vollwertige Persönlichkeit.


Wichtigster Partner der Schule ist die Familie des behinderten Kindes.
Die Zusammenarbeit mit der Familie muss ein zentrales Anliegen
der Schule sein.
Das Akzeptieren und Integrieren von Behinderungen ist ein fortwährender
Prozess der Gesellschaft als Ganzes und jedes Einzelnen.

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